Weiterbildung zum staatlich geprüften Techniker
Eine Investition in die persönliche Zukunft. Über Bildungsanbieter, Voraussetzungen & die Chancen im Berufsleben als geprüfter Techniker.
Die Voraussetzungen zu Weiterbildung
Wer sich zum staatlich geprüften Techniker weiterqualifizieren möchte, muss zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung bestimmte Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. An Fachschulen für Technik in Deutschland werden i.d.R. mindestens ein Hauptschulabschluss, sowie eine mindestens 2-jährige, abgeschlossene Berufsausbildung in der jeweiligen Fachrichtung mit einschlägiger beruflicher Tätigkeit von mindestens einem Jahr vorausgesetzt. Zudem muss ein Nachweis des erfolgreichen Abschlusses der Berufsschule erbracht werden.
Als Alternative zur abgeschlossenen Berufsausbildung kann an einigen Technikerschulen auch der Nachweis einer 7-jährigen qualifizierten Tätigkeit in einem Beruf, der der jeweiligen Fachrichtung entspricht, zur Zulassung genügen. Dabei wird zudem mindestens eine Mittlere Reife vorausgesetzt.
Mit einer Bescheinigung des Berufsförderungsdienstes (BFD) kann auch eine berufsnahe Verwendung bei der Bundeswehr, bzw. von Wehrpflichtigen angerechnet werden.
Die Zulassungskriterien zur Aufstiegsweiterbildung zum staatlich geprüften Techniker sind an privaten Fernschulen ähnlich. Auch hier wird der Nachweis des erfolgreichen Abschlusses der Berufsschule gefordert. Zudem gilt es eine fachlich geeignete, Erstausbildung in einem branchennahmen Beruf nachzuweisen. Auch eine entsprechend Berufspraxis in einem fachlich geeigneten Beruf von mindestens fünf Jahren (inkl. Ausbildungszeit) ist nachzuweisen. Alternativ zur Ausbildung kann der Nachweis einer fachlich geeigneten Berufspraxis von sieben Jahren als Zulassungskriterium ausreichen.
Um das abschließende staatliche Examen ablegen zu können, muss zudem der Nachweis einer ausreichenden Vorbereitung auf die Prüfung erbracht werden. Dieser wird im Rahmen des Fernstudiums durch die Abgabe der Einsendeaufgaben, der Teilnahme an den Seminaren, sowie dem erfolgreichen Abschluss der vorgesehenen Klausuren (Vornotenklausuren) erworben.
Wer die geforderten Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, kann mit einer nebenberuflichen Weiterbildung zum staatlich geprüften Techniker eine anspruchsvolle Qualifikation erlangen, die beruflich neue Türen öffnen kann.
Das Qualifikationsniveau des Staatlich geprüften Technikers
Obwohl für den Abschluss des staatlich geprüften Technikers keine allgemeine Hochschulreife (Abitur) erforderlich ist, befindet sich der Abschluss „Staatlich geprüfter Techniker“ auf dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) auf der gleichen Stufe wie die akademischen Abschlüsse Bachelor of Engineering (B.Eng.) und Bachelor of Science (B.Sc.)
Als Metarahmen für den Deutschen Qualifikationsrahmen dient der Europäische Qualifikationsrahmen (EQR), der berufliche Kompetenzen in acht Niveaustufen unterteilt. Der DQR verfolgt das Ziel, die Qualifikationen in Deutschland systematisch einzuordnen und damit international vergleichbar zu machen.
Die Stufen reichen von berufsvorbereitenden schulischen Maßnahmen (stufen 1 und 2) bis zur Promotion (Stufe 8). Der staatlich geprüfte Techniker wurde auf die Stufe 6 von 8 eingeordnet und entspricht damit demselben Qualitätsniveau, wie die Abschlüsse Bachelor, Meister, sonstige Techniker und Fachwirte.
Demnach werden staatlich geprüften Technikern fortgeschrittene Kenntnisse und Fähigkeiten bescheinigt, die zur „Leitung komplexer fachlicher oder beruflicher Tätigkeiten oder Projekte und Übernahme von Entscheidungsverantwortung in nicht vorhersehbaren Arbeits- oder Lernkontexten, [sowie zur] Übernahme der Verantwortung für die berufliche Entwicklung von Einzelpersonen und Gruppen“ qualifizieren.
Dabei bleibt jedoch zu beachten, dass der Abschluss staatlich geprüfter Techniker zwar dem Kompetenzniveau des Bachelors entspricht, dem akademischen Bachelor-Abschluss aber nicht gleichartig ist. Neben wesentlichen Unterschieden in der Art der Tätigkeiten sind staatlich geprüfte Techniker nicht dazu berechtigt die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ führen oder ein Masterstudium aufzunehmen.
Dauer und Kosten der Weiterbildung
Die Dauer der Fernlehrgänge zum staatlich geprüften Techniker beträgt i.d.R. 42 Monate und kann mit flexibler Zeiteinteilung absolviert werden. Die Lernbelastung beträgt dabei ca. 15 Stunden pro Woche. Die meisten Fernschulen bieten jedoch eine kostenlose Verlängerung der Studiendauer um weitere 21 bis 24 Monate an.
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Die monatliche Studiengebühr eines Fernlehrgangs zum staatlich geprüften Techniker beträgt 138,00 Euro, die Gesamtgebühr 5.796,00 Euro. Das Kursmaterial in Form von Studienheften, Tabellenbuch, Gesetzestexten, Audio- und Video-CDs, Software und Studienhandbuch ist bei Fernlehrgängen bereits in den Studiengebühren enthalten.
Bei einer Weiterbildung an staatlichen Fachschulen für Technik fallen z.T. keine Kosten an, wobei auch hier oftmals Ausbildungs- und Prüfungsgebühren im dreistelligen Bereich erhoben werden.
Grundsätzlich ist eine Weiterbildung an einer privaten Fernschule teuer, als an staatlichen Institutionen. Allerdings bietet das berufsbegleitende Studienmodell der Fernstudium-Anbieter wesentlich mehr zeitlichen und finanziellen Spielraum. So ist man nicht gezwungen, die berufliche Tätigkeit für die Zeit Weiterbildung zurückzufahren und ggf. Einkommenseinbußen in Kauf zu nehmen. Die monatlichen Studiengebühren können in aller Regel problemlos durch die Vollzeitbeschäftigung gedeckt werden.
Förderungsmöglichkeiten
Zudem gibt es zahlreiche Studienförderungsmöglichkeiten, wie das Meister-Bafög, die Bildungsprämie für Personen mit einem niedrigen Jahreseinkommen, den Bildungsgutschein für Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen, sowie die Begabtenförderung über das Stipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Neben der Förderung durch Arbeitgeber bieten auch viele Fernschulen einen Nachlass auf die Studiengebühren bei Arbeitslosen, Schüler und Studenten, Bundeswehrangehörigen und Zivildienstleistenden, sowie Rentnern und Schwerbehinderten an.
Zudem können sämtliche Kosten für Studien-, Prüfungs- und Seminargebühren, Fachliteratur, Arbeitsmittel, sowie Fahrt- und Übernachtungs- und Verpflegungskosten zu Seminarteilnahme steuerlich geltend gemacht werden.
Inhalte der Weiterbildung zum Staatlich geprüften Techniker
Neben fachrichtungsbezogenen Ausbildungsinhalten werden in den Fernlehrgängen zum staatlich geprüften Techniker auch allgemeine Fächer, die für den beruflichen Arbeitsalltag von Bedeutung sind. Zu den berufsübergreifenden Unterrichtsinhalten zählen u.a. Deutsch, Englisch, Mathematik, Sozial- und Rechtskunde, bzw. Wirtschafts- und Sozialpolitik, sowie Führung und Zusammenarbeit.
Der berufsbezogene Lehrgangsstoff der Fernlehrgänge unterscheidet sich je nach gewählter Fachrichtung und unterteilt sich bei einigen Fernlehrgängen, bei denen Schwerpunkte gewählt werden können, nochmals in fachrichtungsbezogene Grundlagenfächer und fachrichtungsbezogene Prüfungsfächer.
Insgesamt kann die Weiterbildung zum „Staatlich geprüften Techniker“ in folgenden Fachrichtungen absolviert werden:
- Techniker der Fachrichtung Bautechnik – Hochbau
- Techniker der Fachrichtung Bautechnik – Tiefbau
- Techniker der Fachrichtung Elektrotechnik, Schwerpunkt Energie- u. Automatisierungstechnik
- Techniker der Fachrichtung Elektrotechnik, Schwerpunkt Informations- und Kommunikationstechnik
- Techniker der Fachrichtung Fahrzeugtechnik
- Techniker der Fachrichtung Maschinentechnik
- Techniker der Fachrichtung Mechatronik
- Techniker der Fachrichtung Sanitär-, Heizungs-, und Klimatechnik
Daneben gibt es Fernlehrgänge mit den Abschlussmöglichkeiten:
- Staatlich geprüfter Maschinenbautechniker
- Staatlich geprüfter Mechatronik-Techniker
Alle Fernlehrgänge vermitteln die erforderlichen Kenntnisse eines Technikers in der jeweiligen Fachrichtung und bereiten gleichzeitig auf das staatliche Examen vor. Am Ende des Lehrgangs, also nach Bearbeitung aller Einsende-, Fach- und Situationsaufgaben, sowie der Teilnahme an den Seminaren, werden in allen Fächern und Lernfeldern die Noten für die Leistungen im Fernlehrgang errechnet. Diese „Vornoten“ sind wichtig, um zur Prüfung zugelassen zu werden.
Die staatliche Abschlussprüfung
Die staatliche Abschlussprüfung ist wesentlicher Bestandteil der Aufstiegsweiterbildung zum staatlich geprüften Techniker und unterscheidet sich in dem Punkt vom „Geprüften Techniker“. Um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden, darf man in den Vornoten kein „ungenügend“ (6) und nur einmal ein „mangelhaft“ (5) vorweisen.
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn als Gesamtnotenschnitt aus allen vier Staatsprüfungen die Note „ausreichend“ oder besser erreicht hat. Die Endnoten der staatlichen Technikerprüfung setzen sich dann aus den Lehrgangsergebnissen, bzw. den Vornoten und den Ergebnissen der staatlichen Prüfung zusammen. Bei einer „mangelhaften“ Leistung erfolgt in diesem Fach eine mündliche Nachprüfung.
Des Weiteren muss im Rahmen der staatlichen Technikerprüfung eine schriftliche Projektarbeit angefertigt und mündlich präsentiert. Da Techniker in der beruflichen Praxis häufig mit dem Verfassen technischer Berichte und Projektberichte konfrontiert sind, gehört eine solche Arbeit an Fachschulen für Technik i.d.R. zum Pflichtprogramm und muss auch im Rahmen der Fernlehrgänge angefertigt werden. Das Projektthema kann zwar frei gewählt werden, sollte jedoch zum betrieblichen Umfeld passen. Das Verfassen der Projektarbeit erfolgt im Verlauf des Fernlehrgangs unter Betreuung der jeweiligen Fernschule. Die mündliche Präsentation erfolgt dann im Rahmen der staatlichen Prüfung.
Zusätzlich die Fachhochschulreife erwerben
Parallel zum staatlichen Technikerabschluss besteht in einigen Bundesländern (z.B. Hessen) die Möglichkeit, beim Ablegen der staatlichen Technikerprüfung gleichzeitig auch die Fachhochschulreife zu erwerben. Dies hängt von der jeweiligen Prüfungsordnung des Bundeslandes ab.
In dem Fall kann man unter zwei verschiedenen staatlichen Abschlüssen wählen: einem staatlichen Technikerabschluss, der gleichzeitig auch die Fachhochschulreife beinhaltet oder einem staatlichen Technikerabschluss ohne Fachhochschulreife, der aber eine speziellen Vorbereitung auf Unternehmensführung und Existenzgründung umfasst.
Die persönliche Entscheidung hängt davon ab, ob man mit dem Technikerabschluss später ein akademisches Studium an einer Fachhochschule, wie z.B. Ingenieurswissenschaften und damit verbundene gut dotierte Positionen, anstrebt oder die Weiterbildung vielmehr als Vorbereitung auf praktische Führungspositionen im Betrieb oder auf das eigene Geschäft nutzen möchte.
Fernlehrgänge zum „Geprüften Techniker“
Neben Fernlehrgängen zum „Staatlich geprüften Techniker“ bieten Fernschulen auch diverse Fernlehrgänge zum „Geprüften Techniker“ an:
- Geprüfter Mechatroniker
- Geprüfter Maschinenbautechniker
- Geprüfter Telekommunikationstechniker
- Geprüfter Techniker der Fachrichtung Elektrotechnik, Schwerpunkt Informations- und Kommunikationstechnik
In beiden Fällen sind die Fernkurse von der von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht in Köln geprüft und staatlich zugelassen.
Der Unterschied der Abschlüsse besteht darin, dass man bei Fernlehrgängen zum „Staatlich geprüften Techniker“ nach einer vom Staat konzipierten Ausbildungs- und Prüfungsordnung ausgebildet und geprüft wird. Die Weiterbildung zum „Geprüften Techniker“ hingegen wird nach den Prüfungsordnungen der Fernschulen erstellt. Anstelle eines staatlichen Abschlusszeugnisses erhält man nach erfolgreichem Bestehen der Prüfung ein institutsinternes Zertifikat der jeweiligen Fernschule.
Die Fernlehrinstitute sind nach Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) §3 Absatz 2 Nr. 2 u.a. dazu verpflichtet, in der Urkunde klar zu deklarieren, um welche Art von Abschluss es sich handelt.
„Dabei muss erkennbar sein, ob es sich um einen Abschluss des Veranstalters handelt oder ob und inwieweit der Fernlehrgang dazu vorgesehen ist, auf eine öffentlich-rechtliche oder eine sonstige bestimmte Prüfung vorzubereiten.“
Bei den Fernlehrgängen zum „Geprüften Techniker“ handelt es sich um einen Abschluss der Fernschule, wogegen alle Weiterbildungsangeboten zum „Staatlich geprüften Techniker“ auf eine staatliche Prüfung vorbereiten. Doch auch hier erhält man ein Abschlusszeugnis des jeweiligen Instituts. Hat man zudem mit Erfolg an der Zertifikatsprüfung teilnehmen, erhält man zunächst den institutsinternen Abschluss „Geprüfter Techniker“ und hat dann nach bestandener staatlicher Prüfung den Abschluss „Staatlich geprüfter Techniker“ erreicht.
Berufliche Perspektiven
Mit einer erfolgreichen Weiterbildung zum staatlich geprüfter Techniker stehen den Teilnehmern aus beruflicher Sicht viele neue Türen offen. Denn praxisorientierte Techniker und Führungskräfte mit guten theoretischen Kenntnissen sind in Unternehmen aller Branchen stark gefragt.
Der rasante Strukturwandel in der Industrie, die großen Technologiefortschritte, der harte Wettbewerbsdruck unter den Zulieferbetrieben und die Globalisierung haben dazu geführt, dass viele Hierarchiestufen in den Betrieben bereits entfallen sind. Viele Menschen waren auf diese Veränderungen nicht vorbereitet und sind der Rationalisierung einfachere Arbeiten und Arbeitsstellen zum Opfer gefallen.
Umso wichtiger ist es, rechtzeitig zu handeln, sich als Facharbeiter weiterzubilden und so den Aufstieg in eine gut bezahlte Position zu schaffen.
Mit den Fernlehrgängen zum Geprüften, bzw. staatlich geprüften Techniker wird man gezielt auf die solch anspruchsvollen Aufgaben vorbereitet. Mit der praktischen Berufserfahrung bringt man bereits ein wichtiges Zulassungskriterium zu den Fernlehrgängen mit. Die erforderlichen Fachkenntnisse, um auch anspruchsvolle organisatorische und wirtschaftliche Aufgaben selbstständig lösen zu können, erwirbt man dann während der Lehrgangsdauer.
Neben der Praxiserfahrung und dem erlangten Fachwissen erwirbt man auch für das Berufsleben wichtige Führungs- und Sozialkompetenz, die für eine Vielzahl anspruchsvoller Aufgaben mit leitender, koordinierender und planender Funktion qualifiziert.
Als staatlich geprüfter Techniker nimmt man die Funktion einer mittleren Führungskraft ein und dient als Mittler zwischen dem Ingenieur und dem Facharbeiter. In der Industrie werden staatlich geprüfte Techniker häufig zur Unterstützung von Ingenieurteams in Forschungs- und Entwicklungsabteilungen eingesetzt oder mit der selbständigen Abwicklung von Projekten und Teilaufträgen betraut. Doch das Einsatzgebiet umfasst auch den Einkauf und Vertrieb, die Arbeitsvorbereitung in der Produktion oder den Einsatz in der betrieblichen Qualitätssicherung und im Qualitätsmanagement.
Da die Weiterbildung zum staatlich geprüfter Techniker auch zur Führung einer Gruppe von Mitarbeitern und der Übernahme von Verantwortung innerhalb einer Gruppe qualifiziert, werden Techniker auch in der Abteilungs-, Produktions- und Betriebsleitung eingesetzt. Weitere Einsatzgebiete des staatlich geprüften Technikers sind Tätigkeiten als Ausbilder oder Ausbildungsleiter zur Ausbildung von Nachwuchsfachkräften oder als technischer Fachlehrer an beruflichen Schulen.
Die beruflichen Perspektiven nach einer erfolgreichen Techniker-Weiterbildung sind somit weitreichend. Es lohnt sich daher, in die eigene berufliche Zukunft zu investieren. Neben einem beträchtlich höheren Einkommen im Vergleich zu Facharbeitern und „normalen“ Technikern profitiert man von beruflicher Sicherheit in sich rasant verändernden Branchen und attraktiven Aufstiegsperspektiven für die Zukunft.